Langjährigkeitsmedaillen und Verdienstmedaillen
PRÄAMBEL
Der Bund der Tiroler Schützenkompanien hat Auszeichnungen geschaffen, um Kameraden, Freunden und Gönnern Dank und Anerkennung für außergewöhnliche Leistungen ausdrücken zu können. Mit diesen Auszeichnungen werden persönlicher Einsatz, Bescheidenheit und stille Mitarbeit aber auch Mut und Treue für das Tiroler Schützenwesen hervorgehoben. solche Ehrungen sind ein Dank für vielfache ehrenamtliche Tätigkeit und persönliche Opfer.
I
Langjährigkeitsmedaillen
Die Treue für langjährige Zugehörigkeit und Mitgliedschaft zu einer Kompanie wird durch die Verleihung von Langjährigkeitsmedaillen in Bronze, Silber und Gold gewürdigt.
"Haspinger-Medaille" in Bronze für 15jährige aktive Tätigkeit auf dem Gebiet des
Tiroler Schützenwesens.
"Speckbacher-Medaille" in Silber für 25jährige aktive Tätigkeit auf dem Gebiet des
Tiroler Schützenwesens.
"Andreas Hofer-Medaille" in Gold für 40- und mehrjährige, aktive Tätigkeit auf dem
Gebiet des Tiroler Schützenwesens.
Schützenkameraden, die das 50., 60., 65., und 70. Jubiläum seit dem Eintritt feiern, erhalten einen Ehrenkranz , der mit einem Eichenlaub und der Jahreszahl ausgestattet ist und auf das Dekorationsband angeheftet wird.
Eine langjährige Tätigkeit ist als aktive Mitgliedschaft bei einer Kompanie das Bundes der Tiroler Schützenkompanien nachzuweisen.
Zugehörigkeitszeiten bzw. Mitgliedschaften bei anderen Kompanien als bei der Antragstellenden sind schriftlich nachzuweisen und vom jeweiligen Hauptmann zu bestätigen.
Langjährigkeitsmedaillen werden an einem grün-weiß-grünen Dreiecksband getragen.
Mit jeder Auszeichnung ist eine in schlichter Ausstattung angefertigte Urkunde für die Verleihung auszufolgen.
Die Eingaben sind an die Bundesgeschäftsführer zu richten und müssen mindestens drei Monate vor der Verleihung dort eintreffen.
Die Langjährigkeitsmedaillen und die betreffenden Urkunden werden auf Antrag einer Kompanie und unter Verwendung des in der Bundeskanzlei aufliegenden Antrages vom Bundesgeschäftsführer ausgefertigt und gegen Kostenersatz an die antragstellende Kompanie weitergeleitet.
II
Verdienstmedaillen
Für besondere und außerordentliche Verdienste um das Tiroler Schützenwesen werden als Dank und Anerkennung "Verdienstmedaillen" verliehen. Für die Verleihung einer Auszeichnung für Verdienste um das Tiroler Schützenwesen ist ausschließlich die Bedeutung des Wirkens einer Person im Interesse des Tiroler Schützenwesens maßgeblich. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen.
Die Eingaben von Verdienstmedaillen mit Ausnahme der "Goldenen" sind an die Bundesgeschäftsführung zu richten und müssen mindestens drei Monate vor der beabsichtigten Verleihung dort eintreffen.
Die Verdienstmedaillen und die betreffenden Urkunden werden auf Antrag einer Kompanie und unter Verwendung des in der Bundeskanzlei aufliegenden Formulars vom Bundesgeschäftsführer ausgefertigt und gegen Kostenersatz an den Antragsteller weitergeleitet.
Die Bundesleitung ist berechtigt Personen, die nicht dem Bund der Tiroler Schützenkompanien angehören und für das Schützenwesen allgemein besondere Leistungen erbracht haben nach einstimmigen Beschluß einen Antrag für Verdienstmedaillen beim Bundesausschuß einzubringen. Ebenso kann die Bundesleitung Anträge für Bundesleitungsmitglieder einbringen.
Die Bundesleitung ist weiters berechtigt, Personen, die dem Bund der Tiroler Schützenkompanien angehören, aufgrund einer besonderen bzw. hervorragenden Leitung für das gesamte Tiroler Schützenwesen (auch Einzelleistung) - nach Rücksprache mit dem zuständigen Bataillonskommandanten - die Bronzene oder Silberne Verdienstmedaille zu verleihen. (Beschluß BA vom 12 10 1997)
Bronzene Verdienstmedaille:
Für besonders fleißige und eifrige Amtsträger in der Kompanie, deren Einsatz und Verantwortungsbewußtsein über die allgemeine Tätigkeit als Mitglied hinausreicht und deren Arbeit ehrenamtlich versehen wird. Die Tätigkeit muß sich zum Wohle der Kompanie auszeichnen.
Anträge sind an den Bund mit den vorgesehenen Formularen über den Bataillons- Bezirks- oder Regimentskommandanten einzureichen. Eine Kompanie kann pro Jahr höchstens zwei Schützen einreichen.
Über die Verleihung der "Bronzenen Verdienstmedaille" entscheidet die Bundesleitung oder ein von ihr beauftragtes Gremium. Vom zuständigen Viertelkommandanten ist der Antrag abzuzeichnen.
Silberne Verdienstmedaille:
Voraussetzung für die Verleihung dieser Auszeichnung ist eine langjährige und verdienstvolle Tätigkeit die zum besonderem Wohle der Kompanie in Verwendungen die auch einem Bataillon oder Bezirkes, bzw. einem Regiment zum Vorteil gereichen.
Für die Verleihung der Auszeichnung ist ausschließlich die Bedeutung des Wirkens einer Person im Interesse des Schützenwesens maßgeblich. Anträge sind an den Bund mit den vorgesehenen Formularen über den Bataillons-, Bezirks- oder Regimentskommandanten einzureichen. Eine Kompanie kann pro Jahr nur einen Schützen einreichen.
Über die Verleihung der "Silbernen Verdienstmedaille" entscheidet die Bundesleitung analog der Bronzenen Verdienstmedaille.
Goldene Verdienstmedaille
Die goldene Verdienstmedaille als ranghöchste Auszeichnung darf nur für besondere und außergewöhnliche Verdienste verliehen werden. Für die Verleihung der Goldenen Verdienstmedaille ist ausschließlich die Bedeutung des Wirkens einer Person im Interesse des Tiroler Schützenwesens maßgeblich. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen.
Antragsberechtigt sind alle Kompanien, Bataillone (Bezirks- oder Talschaften) und Regimenter des Bundes der Tiroler Schützenkompanien.
Die Anträge sind entsprechend zu formulieren und zu begründen. Nach Vorlage an das zuständige Bataillons, Bezirks- oder Regimentskommando ist der Antrag mit einer Stellungnahme der Viertelversammlung vorzulegen. Die Viertelversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Vorlage an den Bundesausschuß.
Mit Ausnahme des Schützenviertels Osttirol, kann jedes Schützenviertel pro Jahr eine Goldende Medaille beantragen. Dem Schützenviertel Osttirol steht derzeit auf Grund seiner geringeren Anzahl von Kompanien nur jedes zweite Jahr eine Medaille zu.
Über die Verleihung der "Goldenden Verdienstmedaille" entscheidet schlußendlich der Bundesausschuß mit einfacher Mehrheit.
Die Kosten für die Goldene Verdienstmedaille hat der Bund zu übernehmen.
Gründe zur Einreichung von Verdienstmedaillen:
- Bronze: wegen langjähriger (mindestens 3 Funktionsperioden) verdienstvoller Tätigkeit als Kompaniefunktionär mit eigenverantwortlichen Aufgaben z.Bsp. Kassier, Schriftführer Chronist, usw..
- Silber: wegen langjähriger (mindestens 5 Funktionsperioden) verdienstvoller Tätigkeit als Kompaniefunktionär in einer führenden Position mit eigenverantwortlicher Aufgaben z.Bsp. Hauptmann, Obmann und deren Stellvertreter, oder Funktionen die über die Kompanie hinaus gehen (Bataillonskassier etc.)
- Gold : wegen langjähriger verdienstvoller Tätigkeit als Funktionär des Bundes der Tiroler Schützenkompanien (Kompanie-, Bataillons-, (Bezirks-, Talschafts-) oder Regimentskommandanten oder deren Stellvertreter und Bezirksmajore, sowie Mitglieder der Bundesleitung bzw. des Bundesausschusses usw.
Der Begriff "langjährig" hat bei Kompaniekommandanten mindestens 35 - 40 "Dienstjahre" als Funktionär zu betragen. Bei anderen Amtsträgern muß eine Mindestdienstzeit von 3 Funktionsperioden vorliegen.